❓ Änderungen des Kommunalwahlrechts bzw. der Hessischen Gemeindeordnung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Mängel des aktuellen Kommunalwahlrechts in Hessen, insbesondere die Auswirkungen des Wegfalls der Fünfprozenthürde auf die Zersplitterung der kommunalen Parlamente und die Rolle des Oberbürgermeisters.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, insbesondere die Stadt Frankfurt mit ihren Stadtverordneten und den verschiedenen Parteien und Gruppierungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Sinnhaftigkeit der aktuellen Regelungen, zur Einführung einer prozentualen Hürde und zu den Kompetenzen der Oberbürgermeister sowie zu möglichen Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf die Fragen und bejaht die Sinnhaftigkeit der aktuellen Regelungen. Sie lehnt die Einführung einer prozentualen Hürde ab und hält die Kompetenzen der Oberbürgermeister für angemessen. Zudem sieht sie keinen Änderungsbedarf in der HGO bezüglich der Problematik der Oberbürgermeister, die einer nicht regierenden Partei angehören.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Zersplitterung der kommunalen Parlamente durch den Wegfall der Fünfprozenthürde problematisch ist. Die Landesregierung gibt an, dass über den künftigen Änderungsbedarf im Kommunalwahlrecht noch keine Aussage getroffen werden kann.