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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Kita-Ausbau im Rheingau-Taunus-Kreis

26. April 2021Dokument 20/5602 · WP 20Hessen
Christiane Böhm, Dr. Ulrich Wilken
Kita-AusbauRheingau-Taunus-Kreisfrühkindliche BildungBetreuungsplätzeInvestitionsprogramme
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, der verfügbaren Kita-Plätze und den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kinderbetreuung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder im Rheingau-Taunus-Kreis, deren Eltern einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung geltend machen können, sowie die Kommunen, die für die Bereitstellung der Kita-Plätze verantwortlich sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch auf Betreuung, der verfügbaren Kita-Plätze, der fehlenden Plätze, der Betreuung durch Tagespflegepersonen, unbesetzten Stellen für Erzieher und den beantragten sowie abgelehnten Förderungen im Kita-Bereich.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass im Rheingau-Taunus-Kreis 9.792 Kinder unter sechs Jahren leben, von denen 311 in Kindertagespflege betreut werden. Es liegen keine validen Angaben über die Anzahl der Kita-Plätze und fehlenden Plätze vor. Zudem gibt es keine statistischen Daten zu unbesetzten Stellen für Erzieher. Informationen über Klagen von Eltern sind ebenfalls nicht verfügbar.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller von DIE LINKE äußern Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Finanzierungsbereitschaft von Bund und Land für den Kita-Ausbau. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Verantwortung für die Kinderbetreuung bei den Kommunen liegt und keine zentralen Daten zu den angefragten Punkten vorliegen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5602, Wahlperiode 20, eingereicht 26. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.