❓ Dokument 20/5605
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema Hate Speech in Hessen behandelt, insbesondere die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Meldungen und den rechtlichen Schritten, die seit der Einführung der Meldestelle 'Hessen gegen Hetze' ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die Opfer von Hate Speech werden, sowie die zuständigen Behörden, die mit der Bekämpfung von Hasskriminalität betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der eingegangenen Meldungen, den daraus resultierenden Anzeigen und der Dunkelziffer nicht angezeigter Inzidenzen. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum nicht alle Fragen der Studie 'Kein Netz für Hass' beantwortet wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung berichtet, dass seit der Aktivierung der Meldestelle am 16. Januar 2020 insgesamt 2.953 Meldungen eingegangen sind. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat 794 Vorgänge an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität weitergeleitet, wovon in 536 Fällen Ermittlungen eingeleitet wurden. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden 62 bzw. 36 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein aktuelles und relevantes Problem in der Gesellschaft, das sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorruft. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung von Hate Speech sind entscheidend für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Sicherheit der Bürger.