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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Betreffend Umgang der Finanzämter mit dem Thema Erbschaftssteuer

27. April 2021Dokument 20/5607 · WP 20Hessen
Angelika Löber, Marius Weiß
ErbschaftssteuerFinanzämterWidersprücheRechtsbehelfeSteuerbescheide
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt den Umgang der hessischen Finanzämter mit der Erbschaftssteuer und die damit verbundenen Widersprüche von Bürgern. Es werden verschiedene Aspekte wie die Anzahl der Widersprüche, die Berechnungsmethoden und die häufigsten Begründungen für Einsprüche thematisiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürger, die Erbschaftssteuer zahlen müssen, sowie die hessischen Finanzämter, die für die Bearbeitung von Steuerbescheiden zuständig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Häufigkeit von Widersprüchen gegen Steuerbescheide, den Gründen für diese Widersprüche, der Berechnungsmethode der Erbschaftssteuer und der Prüfung der Widersprüche durch die Finanzämter.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass seit 2015 jährlich mehrere tausend Widersprüche gegen Erbschaftsteuerbescheide eingelegt werden. Die Erbschaftsteuer wird überwiegend automatisiert berechnet, jedoch gibt es Ausnahmen. Häufige Gründe für Widersprüche sind Nachlassverbindlichkeiten und Beantragung von Steuerbefreiungen. Statistische Erfassungen zu den Vertretungen in Widerspruchsverfahren liegen nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es in Hessen zu fehlerhaften Steuerbescheiden kommt. Die Anzahl der Widersprüche gegen Erbschaftssteuerfestsetzungen wird jährlich erfasst, jedoch nicht die Gründe oder die Vertretung durch Anwälte. Die Landesregierung antwortet, dass eine detaillierte Erfassung der Gründe für Widersprüche nicht möglich ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5607, Wahlperiode 20, eingereicht 27. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.