❓ Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §§ 8 und 10 StAG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Anforderungen für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz, insbesondere die Unterschiede zwischen der Ermessens- und Anspruchseinbürgerung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland stellen möchten, sowie die Einbürgerungsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Angemessenheit der aktuellen Regelungen, zur Überprüfung der Loyalität zur demokratischen Grundordnung und zu den Sprachkenntnissen der Antragsteller.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Einbürgerungsbehörden die Kenntnisse der Antragsteller in Bezug auf die demokratische Grundordnung und die deutsche Sprache überprüfen. Es wird auf bestehende Verwaltungsvorschriften verwiesen, die diese Anforderungen regeln.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die derzeitige Regelung des § 8 StAG nicht ausreichend ist, da sie keine spezifischen Anforderungen an Sprachkenntnisse stellt. Die Landesregierung führt aus, dass die Einbürgerungsbehörde bereits die genannten Kenntnisse überprüft und dass die Anforderungen an die Sprachkenntnisse im Gesetzentwurf der Bundesregierung konkretisiert werden.