❓ Nächtliche Abschiebungen sowie Einsatz von SEK und BFE bei Abschiebungen, Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchführung nächtlicher Abschiebungen in Hessen und den Einsatz von Spezialeinheiten wie dem SEK und der BFE. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl solcher Maßnahmen und den rechtlichen Grundlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die von Abschiebungen in Hessen betroffen sind, sowie die hessischen Polizeibehörden und Ausländerbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der nächtlichen Abschiebungen in den Jahren 2018 bis 2020, nach Durchsuchungen mit und ohne richterlichen Beschluss und nach den Gründen für nächtliche Abschiebungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass statistische Erfassungen der BFE-Einsätze erst seit 2019 vorliegen. Die Anfrage enthält konkrete Zahlen zu Abschiebungen in den Jahren 2018 und 2019, jedoch keine detaillierten Angaben zu Durchsuchungen. Die rechtlichen Grundlagen für nächtliche Abschiebungen werden erläutert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Durchführung nächtlicher Abschiebungen gegen die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes verstößt. Die Landesregierung antwortet, dass die Terminierung von Rückführungen oft von externen Faktoren abhängt und daher nächtliche Maßnahmen notwendig sein können.