❓ Einrichtung einer Landeseisenbahninfrastrukturgesellschaft – Teil II
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einrichtung einer Landeseisenbahninfrastrukturgesellschaft in Hessen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach dem Stand der Prüfung, den finanziellen Mitteln und den notwendigen gesetzlichen Änderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs sowie kommunale Verkehrsträger.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst sechs zentrale Fragen zur Einrichtung der Gesellschaft, darunter der Fortschritt der Prüfung, der Zeitpunkt der Gründung, Personalstellen, finanzielle Mittel, Aufgaben und erforderliche gesetzliche Änderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage mitgeteilt, dass die Prüfung zur Einrichtung der Landeseisenbahninfrastrukturgesellschaft noch nicht abgeschlossen ist. Daher können zu den gestellten Fragen derzeit keine konkreten Antworten gegeben werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Gründung der Gesellschaft von der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abhängt. Die Landesregierung verweist auf den Abschluss der GVFG-Novelle, die rückwirkend zum 1. Januar 2020 gültig ist.