❓ Dokument 20/5636
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Grundlage für das Betretungsverbot von Kindertagesstätten im Landkreis Groß-Gerau während der Corona-Pandemie untersucht. Es wird auf die Regelungen zur Notbetreuung eingegangen und die Position der Landesregierung erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eltern, die auf Notbetreuung für ihre Kinder angewiesen sind, sowie die Kinder und die Kindertagesstätten im Landkreis Groß-Gerau.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage des Betretungsverbots, den Voraussetzungen für die Notbetreuung und der Informationslage der Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass das Betretungsverbot auf dem Infektionsschutzgesetz basiert und dass die Gesundheitsämter eigenverantwortlich handeln. Es wird klargestellt, dass keine Zustimmung des Ministeriums für Soziales und Integration erforderlich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Notbetreuung während der Pandemie und zeigt auf, wie die Landesregierung und die lokalen Behörden in dieser Ausnahmesituation agieren.