❓ Wiedereinführung der Systemrelevanz bei der Notbetreuung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Grundlagen und die Organisation der Notbetreuung in Kindertagesstätten im Landkreis Groß-Gerau während der Corona-Pandemie. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Voraussetzungen für ein Betretungsverbot und der Informationslage der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eltern, die systemrelevante Berufe ausüben, sowie die Kinder in Kindertagesstätten im Landkreis Groß-Gerau.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Grundlage für das Betretungsverbot, den Voraussetzungen für die Notbetreuung, der Informationslage der Landesregierung und der Notwendigkeit einer Zustimmung des Ministeriums für Soziales und Integration.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die rechtliche Grundlage für das Betretungsverbot im Infektionsschutzgesetz verankert ist. Die Gesundheitsämter handeln eigenverantwortlich und die Landesregierung ist über die Maßnahmen informiert. Es sind keine Landkreise bekannt, die derzeit eine Notbetreuung über die Systemrelevanz organisieren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten äußern Bedenken zur Notbetreuung und deren Organisation. Die Landesregierung betont, dass die Gesundheitsämter die Maßnahmen eigenverantwortlich treffen und dass die Landesregierung in regelmäßigem Austausch mit den Kommunen steht.