❓ Testmöglichkeiten für Hochschulangehörige
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Testmöglichkeiten für Hochschulangehörige an hessischen Hochschulen im Kontext der COVID-19-Pandemie und die Regelungen zur Präsenzlehre.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hochschulangehörige, insbesondere Studierende, Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter an hessischen Hochschulen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zu den aktuellen Präsenzterminen, den Testmöglichkeiten für verschiedene Statusgruppen und zur Nutzung dieser Angebote durch Hochschulangehörige.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Hybridsemesterkonzepts stattfinden können. Testmöglichkeiten bestehen durch die Coronavirus-Testverordnung und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Es wird keine Statistik über die Nutzung der Testmöglichkeiten geführt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat 6,5 Millionen Euro für Antigenselbsttests bereitgestellt. Alle krankenversicherten Studierenden können kostenlose Bürgertests nutzen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass internationale Studierende keine Nachteile erfahren.