❓ Folgefragen zur Beantwortung der Großen Anfrage vom 09.06.2020 "Fiskalische Lasten der Zuwanderung" Drs. 20/4448 – Kostenpauschalen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landesaufnahmegesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen der Zuwanderung auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte. Es wird nach den Kostenpauschalen gefragt, die seit 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden gezahlt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden tragen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gesamtbeträgen der Gelder, die den Landkreisen und kreisfreien Städten seit 2015 gewährt wurden, sowie nach der Verteilung dieser Gelder auf die einzelnen Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung enthält detaillierte Beträge für die Jahre 2015 bis 2020, die den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgezahlt wurden. Es wird auf die Kostenträgerschaft und die pauschale Erstattung verwiesen. Die genaue Höhe der Ausgaben für die einzelnen Jahre wird in Tabellen dargestellt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Mittel, die seit 2015 an die Kommunen ausgezahlt wurden. Die Landesregierung verweist auf die Kostenträgerschaft gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz und das Landesaufnahmegesetz.