❓ Folgefragen zur Beantwortung der Großen Anfrage vom 09.06.2020 „Fiskalische Lasten der Zuwanderung“, Drs. 20/4448 - Aufenthaltsgestattung gemäß §§ 55, 63 des Asylgesetzes (AsylG).
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den fiskalischen Lasten der Zuwanderung und den damit verbundenen Aufenthaltsgestattungen gemäß Asylgesetz. Es werden spezifische Fragen zu den Kosten und den Aufenthaltsstatus von Zuwanderern gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit Aufenthaltsgestattung in Hessen sowie die zuständigen Behörden, die für Asylverfahren und Kosten verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, den Kosten bis zum Abschluss der Asylverfahren und den Ausreisepflichtigen, die nicht ausgereist sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann keine konkreten Zahlen zu den gestellten Fragen liefern, da die benötigten Daten nicht vorliegen. Es wird auf die Unmöglichkeit verwiesen, die Kosten und Fallzahlen zu ermitteln.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung antwortet, dass eine konkrete Ermittlung der Fallzahlen und Kosten nicht möglich ist, da die Daten nicht vorliegen.