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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Folgefragen zu den Beantwortungen der Großen Anfragen vom 09.06.2020 und 20.10.2020 "Fiskalische Lasten der Zuwanderung", Drs. 20/4448 zu Drs. 20/2962 - und "Unterbringung und Be-treuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach dem SGB VIII", Drs. 20/4441 zu 20/3926 - vorläufige Inobhutnahme

3. Mai 2021Dokument 20/5653 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Erich Heidkamp, Bernd Vohl, Klaus Herrmann, Dirk Gaw, Dimitri Schulz, Gerhard Schenk
ZuwanderungInobhutnahmeMinderjährigeSozialleistungenAufenthaltsstatus
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die finanziellen Aspekte der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Hessen. Es werden Informationen zu den Kosten und den Gründen für die Anerkennung der Minderjährigkeit erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Hessen vorläufig in Obhut genommen wurden, sowie die hessischen Ausländerbehörden.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zu den Gesamtkosten der Leistungen für unrechtmäßig in Obhut genommene Minderjährige sowie zu den Gründen für die Nicht-Rückgängigmachung von Aufenthaltsstatus gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Informationen zu den angeforderten Kosten und Fällen vorliegen. Eine detaillierte Erhebung wäre mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD vermuten, dass die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer zu erheblichen Kosten führt. Die Landesregierung bestätigt, dass keine spezifischen Statistiken zu den angefragten Fällen existieren.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5653, Wahlperiode 20, eingereicht 3. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.