❓ Folgefragen zu den Beantwortungen der Großen Anfragen vom 09.06.2020 und 20.10.2020 "Fiskalische Lasten der Zuwanderung", Drs. 20/4448 zu Drs. 20/2962 - und "Unterbringung und Be-treuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach dem SGB VIII", Drs. 20/4441 zu 20/3926 - vorläufige Inobhutnahme
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die finanziellen Aspekte der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Hessen. Es werden Informationen zu den Kosten und den Gründen für die Anerkennung der Minderjährigkeit erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Hessen vorläufig in Obhut genommen wurden, sowie die hessischen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den Gesamtkosten der Leistungen für unrechtmäßig in Obhut genommene Minderjährige sowie zu den Gründen für die Nicht-Rückgängigmachung von Aufenthaltsstatus gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Informationen zu den angeforderten Kosten und Fällen vorliegen. Eine detaillierte Erhebung wäre mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD vermuten, dass die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer zu erheblichen Kosten führt. Die Landesregierung bestätigt, dass keine spezifischen Statistiken zu den angefragten Fällen existieren.