❓ Folgefragen zu den Beantwortungen der Großen Anfragen vom 09.06.2020 und 20.10.2020 „Fiskalische Lasten der Zuwanderung“, Drs. 20/4448 zu Drs. 20/2962 - und „Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach dem SGB VIII“, Drs. 20/4441 zu 20/3926 - vorläufige Inobhutnahme
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die fiskalischen Lasten der Zuwanderung und die Herausforderungen bei der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Hessen. Es wird insbesondere auf die vorläufige Inobhutnahme und die Feststellung der Volljährigkeit eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Hessen eine vorläufige Inobhutnahme erfahren haben, sowie die zuständigen Jugendämter und Staatsanwaltschaften.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die Einführung der Altersfeststellung erst ab 2018, der Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen falscher Altersangaben und der Konsequenzen von unrechtmäßig bezogenen Leistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Altersfeststellung und die damit verbundenen Statistiken aufgrund gesetzlicher Änderungen angepasst wurden. Es wird ausgeführt, dass Ermittlungsverfahren wegen falscher Altersangaben nicht gesondert erfasst werden und nur wenige Einzelfälle bekannt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen auf eine bewusste Täuschung über das Alter hinweist. Die Landesregierung gibt an, dass die amtliche Statistik seit 2018 angepasst wurde, um die Altersfeststellung zu berücksichtigen. Es liegen keine genauen Zahlen zu Strafanzeigen wegen unrechtmäßiger Leistungsbezüge vor.