❓ Annahme von Vorteilen und Gefälligkeiten für Drittstaaten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Annahme von Vorteilen und Gefälligkeiten durch ehrenamtliche Stadträte, insbesondere im Kontext einer Wahlbeobachtungsmission in Usbekistan. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Aktivitäten mit der Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehrenamtliche Stadträte, die an internationalen Wahlbeobachtungen teilnehmen, sowie die Stadt Frankfurt am Main und die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Regelung der Annahme von Vorteilen durch ehrenamtliche Stadträte, zur Genehmigungspflicht durch den Oberbürgermeister und zur Beurteilung der Landesregierung bezüglich der Teilnahme an alternativen Wahlbeobachtungsmissionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Einladung zur Wahlbeobachtung nicht im Zusammenhang mit der offiziellen Funktion der Stadträtin stand. Es wird klargestellt, dass für die Annahme von Vorteilen die gleichen Regelungen gelten wie für Beamte. Zudem wird keine Kenntnis über weitere Einladungen an hessische Amts- und Mandatsträger bestätigt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken zur Unterminierung der Menschenrechtspolitik durch die Teilnahme an der Wahlbeobachtungsmission. Die Landesregierung hat die Anfrage am 8. Juni 2021 beantwortet und verweist auf die geltenden Regelungen zur Annahme von Vorteilen.