❓ Kosten für die Impfzentren
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Kosten, die für den Betrieb und die Infrastruktur der Impfzentren in Hessen anfallen. Die Fragesteller möchten Informationen über die Erstattung dieser Kosten durch das Land Hessen und die Rahmenbedingungen für die Betreiber der Impfzentren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, die als Betreiber der Impfzentren fungieren, sowie die dort tätigen Mitarbeiter.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Dauer des Betriebs der Impfzentren, den erstattungsfähigen Kosten, der Verpflegung des Personals, der Erstattung der Kosten an die Landkreise und den Betreibern der Impfzentren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Impfzentren bis zum 30. September 2021 betrieben werden sollen und dass die Kosten für Betrieb, Infrastruktur und Rückbau erstattet werden. Die Erstattung erfolgt durch Kostennachweise. Zudem wird die Verpflegung des Personals übernommen, um Infektionsrisiken zu minimieren.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt fest, dass die Kosten für die zentrale Anmeldung und den Betrieb der Hotline insgesamt rund 4,665 Millionen Euro betragen. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch Kostennachweise, und die genaue Höhe der Kosten hängt von den lokalen Gegebenheiten ab.