❓ Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Verfahren zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen. Es wird untersucht, ob das bestehende System mit zwei Bündelungsbehörden effizient und bürgerfreundlich ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die eine Einzelgenehmigung oder Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge beantragen möchten, sowie die zuständigen Zulassungsbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung das bestehende System für effizient und bürgerfreundlich hält, welche Kosten für Bürger entstehen und ob Änderungen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Verfahren als effizient und bürgerfreundlich angesehen wird. Es werden keine zusätzlichen Gebühren für die Bearbeitung durch die Bündelungsbehörden erhoben. Eine Verfahrensänderung ist nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das hessische System ein Sonderweg ist. Die Landesregierung stellt fest, dass die Gebührenordnung bundesweit einheitlich ist und keine zusätzlichen Gebühren bei den Bündelungsbehörden anfallen.