Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/5662

15. Juli 2026Dokument 20/5662 · WP 20Hessen
Tobias Eckert, Bijan Kaffenberger
EinzelgenehmigungKraftfahrzeugeBündelungsbehördenHessenZulassungsbehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert das Verfahren zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen, das seit 2009 durch zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf geregelt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die Kraftfahrzeuge in Hessen zulassen möchten, sowie die zuständigen Zulassungsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Effizienz, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens sowie zu den Kosten und der Notwendigkeit von Bündelungsbehörden aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hält das bestehende Verfahren für effizient und bürgerfreundlich. Die Gebühren für die Genehmigungen betragen 39,80 € pro Antrag, und es gibt keine zusätzlichen Gebühren durch die Bündelungsbehörden. Eine Änderung des Verfahrens ist nicht geplant.

⚡ Einordnung

Die Diskussion um die Bündelungsbehörden zeigt unterschiedliche Auffassungen zur Effizienz des Genehmigungsverfahrens in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für Änderungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5662, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.