❓ Dokument 20/5662
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Verfahren zur Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge in Hessen, das seit 2009 durch zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf geregelt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die Kraftfahrzeuge in Hessen zulassen möchten, sowie die zuständigen Zulassungsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Effizienz, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens sowie zu den Kosten und der Notwendigkeit von Bündelungsbehörden aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält das bestehende Verfahren für effizient und bürgerfreundlich. Die Gebühren für die Genehmigungen betragen 39,80 € pro Antrag, und es gibt keine zusätzlichen Gebühren durch die Bündelungsbehörden. Eine Änderung des Verfahrens ist nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Bündelungsbehörden zeigt unterschiedliche Auffassungen zur Effizienz des Genehmigungsverfahrens in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für Änderungen.