❓ Aufbewahrung von Asservaten
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Problematik der Aufbewahrung von Asservaten durch die hessische Polizei thematisiert. Insbesondere wird auf Vorfälle eingegangen, bei denen Asservate verschwunden sind, was erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Die Fragesteller fordern Informationen über die bestehenden Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Asservatenverwaltung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, die Justiz sowie die Öffentlichkeit, die durch das Verschwinden von Asservaten gefährdet sein könnte.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach einheitlichen Vorgaben für den Umgang mit Asservaten, deren Ausgestaltung sowie nach Regelungen zur abschließenden Lagerung, Vernichtung und Veräußerung von Asservaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass es Vorgaben zur Aufbewahrung von Asservaten gibt, die aus der Asservatenordnung für die hessische Polizei abgeleitet sind. Es wird auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Asservatenmanagementsoftware hingewiesen sowie auf die Einrichtung einer gemeinsamen Asservatenverwaltung zwischen Polizei und Justiz.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es seit September 2020 interne Probleme bei der Aufbewahrung von Asservaten gibt. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Asservatenverwaltung eingeleitet, darunter die Bildung einer Projektgruppe zur Optimierung der Abläufe. Die Asservatenordnung enthält spezifische Regelungen für verschiedene Arten von Asservaten, einschließlich Waffen und Betäubungsmittel.