❓ Dokument 20/5713
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Jürgen Lenders thematisiert die Entwicklung der Wohneigentumsquote in Hessen seit 2010 und die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung des Wohneigentums. Es werden mehrere Fragen zur Entwicklung der Quote und zur Förderung von Neubauten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere diejenigen, die an Wohneigentum interessiert sind, sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entwicklung der Wohneigentumsquote, den Zielen der Landesregierung und der Förderung von Neubauten gestellt. Zudem wird nach der Bewertung der Grunderwerbsteuer und der Einführung eines Freibetrags gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass die Wohneigentumsquote in Hessen von 47,3 % im Jahr 2010 auf 47,5 % im Jahr 2018 gestiegen ist. Es wurden 83 Wohneinheiten im Jahr 2019 und 104 im Jahr 2020 gefördert. Die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer wird als ungeeignet erachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen der Landesregierung, die Wohneigentumsquote zu steigern, während gleichzeitig Bedenken hinsichtlich der Grunderwerbsteuer geäußert werden. Die Diskussion über die Förderung von Wohneigentum ist politisch relevant, da sie die Wohnsituation vieler Bürger betrifft.