❓ Wohneigentumsquote in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Jürgen Lenders thematisiert die Entwicklung der Wohneigentumsquote in Hessen seit 2010 sowie die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung des Wohneigentums. Es werden verschiedene Fragen zur Entwicklung der Quote und den Förderprogrammen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere potenzielle Immobilienkäufer und Eigentümer im ländlichen Raum.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Entwicklung der Wohneigentumsquote, den Zielen der Landesregierung und der Förderung von Neubauten gestellt. Zudem wird die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzte Immobilien thematisiert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass die Wohneigentumsquote in Hessen von 47,3 % im Jahr 2010 auf 47,5 % im Jahr 2018 gestiegen ist. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden 83 bzw. 104 Wohneinheiten im Rahmen des Programms 'Hessen Darlehen Neubau' gefördert. Es wird auf die rückläufige Entwicklung der geförderten Wohneinheiten seit 2013 hingewiesen, die durch gesunkene Zinsen auf dem Kapitalmarkt bedingt ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Bedeutung von Wohneigentum für die Altersvorsorge und die individuelle Lebensgestaltung. Die Landesregierung sieht die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer nicht als geeignetes Mittel zur Stärkung der Wohneigentumsquote an.