❓ Dokument 20/5718
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Transparenz bezüglich der Nebentätigkeiten von Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierung hinterfragt. Die Fragesteller kritisieren die unzureichende Offenlegung dieser Tätigkeiten und die damit verbundenen Informationsansprüche des Landtags.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Staatssekretäre und Mitglieder der Landesregierung sowie die Öffentlichkeit, die ein Interesse an Transparenz und Kontrolle hat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern eine umfassende Offenlegung der Nebentätigkeiten und deren genaue Zeitpunkte sowie eine klare Abwägung zwischen dem Informationsanspruch des Landtags und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Offenlegung von Nebentätigkeiten ab 2015 geregelt ist und dass die Informationen über Institutionen und Funktionen bereitgestellt werden. Es wird betont, dass die Landesregierung keine grundsätzliche Aussage zur Überwiegen des Selbstbestimmungsrechts getroffen hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft grundlegende Fragen zur Transparenz und Kontrolle der Landesregierung auf. Es gibt eine politische Debatte über die Balance zwischen Datenschutz und dem Informationsanspruch des Parlaments.