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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nebentätigkeiten von Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierung - Drucksache 20/3612

10. Mai 2021Dokument 20/5718 · WP 20Hessen
Bernd-Erich Vohl, Erich Heidkamp
NebentätigkeitenStaatssekretäreLandesregierungTransparenzInformationsanspruch
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Bernd-Erich Vohl und Erich Heidkamp thematisiert die Offenlegung von Nebentätigkeiten von Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierung in Hessen. Die Fragesteller kritisieren die mangelnde Transparenz und die unzureichende Information über Nebentätigkeiten vor 2015.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Staatssekretäre und Mitglieder der Landesregierung in Hessen sowie die Öffentlichkeit, die ein Interesse an transparenter Regierungsarbeit hat.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die fehlende Nennung des Nebentätigkeitsbeginns, der Abwägung zwischen Informationsanspruch und Datenschutz, gesetzlichen Vorschriften zur Abführungsverpflichtung und der Verwendung personenbezogener Daten zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, dass es bis 2015 keine Regelung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten gab. Der Bezugspunkt für die Beantwortung der Anfrage ist das Jahr 2015. Die Landesregierung sieht den Informationsanspruch des Landtags nicht als grundsätzlich überwiegt gegenüber dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren die fehlende Transparenz und fordern eine umfassende Offenlegung der Nebentätigkeiten. Die Landesregierung verweist auf die Regelungen des HDSIG und erklärt, dass die Angabe von Nebentätigkeiten ab 2015 erfolgt. Es wird betont, dass die Abführungspflicht strikt angewendet wird.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5718, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.