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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Präventionsketten in Hessen

12. Mai 2021Dokument 20/5753 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
PräventionskettenKinderarmutSoziale DiensteHessenJugendhilfe
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Umsetzung von Präventionsketten in Hessen, die darauf abzielen, Kindern und Jugendlichen Wege aus der Armut zu ermöglichen. Sie fragt nach konkreten Maßnahmen, Veränderungen in der Zielorientierung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Reduzierung von Projektbefristungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Kinder und Jugendliche in Hessen, die von Armut betroffen sind, sowie die kommunalen Akteure und sozialen Dienste, die in diesem Bereich tätig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Präventionsketten, nach Veränderungen in der Zielorientierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Reduzierung von Projektbefristungen, der Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der Umsetzung des kleinräumigen Sozialmonitorings.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine Informationen zur Reduzierung von Befristungen vorliegen und dass alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zur Prävention von Armut beitragen. Es wird betont, dass Präventionsketten ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind, jedoch keine konkreten Zahlen zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen bereitgestellt werden konnten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung hat keine Informationen zur Reduzierung von Projektbefristungen und zur Anzahl der profitierten Kinder und Jugendlichen bereitgestellt. Es wird auf die Bedeutung eines ganzheitlichen Hilfesystems hingewiesen, das die Lebensrealität vor Ort berücksichtigt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5753, Wahlperiode 20, eingereicht 12. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.