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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Unterbringung von verurteilten und abzuschiebenden Straftätern in Flüchtlingsunterkünften Teil 2

14. Mai 2021Dokument 20/5761 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Unterbringungverurteilte StraftäterFlüchtlingsunterkünfteGewaltschutzVorstrafen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Problematik der Unterbringung von verurteilten und abzuschiebenden Straftätern in Flüchtlingsunterkünften thematisiert. Es wird auf einen Vorfall in Großkrotzenburg verwiesen, bei dem ein Bewohner durch einen vorbestraften Mitbewohner getötet wurde. Die Fragesteller hinterfragen die Informationspolitik der Landesregierung bezüglich der Vorstrafen von zugewiesenen Personen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften, das Personal dieser Einrichtungen sowie die Kommunen und Landkreise, die für die Unterbringung zuständig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller stellen mehrere Fragen zur Kenntnis der Vorstrafen von zugewiesenen Personen, zu den Maßnahmen der Landesregierung bei der Zuweisung von Personen mit Gewaltdelikten und zu den Informationsrechten der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr die strafrechtliche Vorgeschichte von zuweisenden Personen nicht bekannt ist und sie keine Möglichkeit hat, sich diese Informationen zu beschaffen. Es wird betont, dass die Entscheidung über die Art der Unterbringung nicht beim Land, sondern bei den zuständigen Gebietskörperschaften liegt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung keine ausreichenden Informationen über die Vorstrafen der zugewiesenen Personen hat. Es wird auf die Verantwortung der Kommunen verwiesen, die über die Unterbringung entscheiden. Die Landesregierung führt aus, dass sie in engem Austausch mit kommunalen Spitzenverbänden steht, um den Gewaltschutz zu verbessern.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5761, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.