❓ Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes des Bundes auf die hessische Wirtschaft
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die Auswirkungen des geplanten Lieferkettengesetzes auf Unternehmen in Hessen. Insbesondere wird untersucht, wie viele Unternehmen betroffen sind und welche zusätzlichen Kosten durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Unternehmen, insbesondere solche mit mehr als 1.000 und 3.000 Beschäftigten, die die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen müssen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der betroffenen Unternehmen, den geschätzten Zusatzkosten für die Unternehmen und der Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass in Hessen rund 300 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erfasst sind, von denen etwa 80 mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Die geschätzten jährlichen Zusatzkosten für die Unternehmen belaufen sich bundesweit auf etwa 43,47 Millionen Euro. Eine Evaluierung des Gesetzes ist bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass eine unverhältnismäßige Verlagerung der Verantwortung auf inländische Unternehmen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten führen könnte. Die Landesregierung hat sich für die Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt und betont, dass es keine direkten Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen gibt.