❓ Dokument 20/5805
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird ein Erlass des hessischen Finanzministeriums thematisiert, der sich mit der Haftung von Banken im Zusammenhang mit Leerverkäufen und der Nichtabführung der Kapitalertragssteuer befasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Banken, insbesondere die Deutsche Bank, sowie das Finanzministerium des Landes Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob der Erlass existiert, welche Inhalte er hat und ob er im Widerspruch zu anderen Rechtsauffassungen steht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Finanzministeriums bestätigen, dass der Erlass existiert und keine Widersprüche zur Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums oder des Hessischen Finanzgerichts aufweist. Zudem wird dargelegt, dass die Steueranrechnung vorrangig ist.
⚡ Einordnung
Der Erlass und die damit verbundenen Fragen sind politisch relevant, da sie die Haftung von Banken und die Steuerpolitik in Hessen betreffen. Es gibt Diskussionen über die Steuerausfälle, die durch die Nichtabführung der Kapitalertragssteuer entstanden sind.