❓ Erlass des Finanzministeriums im Zusammenhang mit Leerverkäufen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird ein Erlass des hessischen Finanzministeriums thematisiert, der sich mit der Haftung von Banken bei Leerverkäufen und der Nichtabführung der Kapitalertragssteuer befasst. Es wird auf einen Artikel der 'FAZ' verwiesen, der behauptet, dass das Ministerium eine fehlerhafte Rechtsauffassung übernommen habe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Banken, insbesondere die Deutsche Bank, sowie das Land Hessen in Bezug auf mögliche Steuerausfälle.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob der Erlass existiert und ob die darin geäußerte Rechtsauffassung im Widerspruch zu anderen Finanzbehörden steht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Finanzministerium bestätigt die Existenz des Erlasses und erklärt, dass die Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu anderen Behörden steht. Zudem wird dargelegt, dass die Steueranrechnung vorrangig ist und keine Veröffentlichung des Erlasses erfolgte, da dieser nur Einzelfallangelegenheiten betrifft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Der Erlass trägt das Datum 24.07.2014 und behandelt spezifische rechtliche Fragestellungen zu Leerverkäufen. Es wird auf 35 Fallkomplexe verwiesen, in denen Steuerschäden in Höhe von rund 992 Millionen Euro verhindert wurden.