❓ Sonderungsverbot an hessischen Hochschulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Sonderungsverbot an hessischen Hochschulen, das in der Landesverfassung verankert ist. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass private Hochschulen durch hohe Studiengebühren eine Sonderung der Studierenden nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende an privaten Hochschulen in Hessen sowie deren Eltern, die durch hohe Studiengebühren finanziell belastet werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots, der Angemessenheit von Studiengebühren und der Überprüfung dieser Gebühren durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots sicherstellen müssen, dass eine Studienaufnahme unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Eltern möglich ist. Es wird jedoch keine spezifische Anknüpfung an die Höhe der Studiengebühren genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Sonderungsverbot in Hessen nicht konsequent umgesetzt wird. Die Landesregierung hat in den letzten fünf Jahren keine Überprüfung der Studiengebühren im Hinblick auf das Sonderungsverbot durchgeführt. Es wird auf die Unterschiede zwischen dem Schul- und Hochschulbereich hingewiesen.