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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Sonderungsverbot an hessischen Hochschulen

20. Mai 2021Dokument 20/5806 · WP 20Hessen
Christoph Degen, Dr. Daniela Sommer
SonderungsverbotHochschulenStudiengebührenHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert das Sonderungsverbot an hessischen Hochschulen, das in der Landesverfassung verankert ist. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass private Hochschulen durch hohe Studiengebühren eine Sonderung der Studierenden nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern fördern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende an privaten Hochschulen in Hessen sowie deren Eltern, die durch hohe Studiengebühren finanziell belastet werden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots, der Angemessenheit von Studiengebühren und der Überprüfung dieser Gebühren durch die Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots sicherstellen müssen, dass eine Studienaufnahme unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Eltern möglich ist. Es wird jedoch keine spezifische Anknüpfung an die Höhe der Studiengebühren genannt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass das Sonderungsverbot in Hessen nicht konsequent umgesetzt wird. Die Landesregierung hat in den letzten fünf Jahren keine Überprüfung der Studiengebühren im Hinblick auf das Sonderungsverbot durchgeführt. Es wird auf die Unterschiede zwischen dem Schul- und Hochschulbereich hingewiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5806, Wahlperiode 20, eingereicht 20. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.