❓ Dokument 20/5807
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die aktuelle Situation der mobilen Funkmasten in Hessen thematisiert, insbesondere deren Einsatz zur Sicherstellung der Funkversorgung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Die Landesregierung wird um Informationen zu bestehenden und geplanten Funkmasten gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, insbesondere Frankfurt am Main, sowie die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Standorten, der Anzahl der Funkmasten, der Dauer des Einsatzes, den infrastrukturellen Voraussetzungen und der Umweltverträglichkeit gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass derzeit nur in Frankfurt am Main eine mobile Funkanlage im Interimsbetrieb ist. Weitere mobile Anlagen sind nicht geplant. Für den Betrieb sind eine 230 V-Stromversorgung und eine Datenverbindung erforderlich. Umweltbeeinträchtigungen sind bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zu erwarten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen der Landesregierung um eine stabile Funkversorgung auf, die insbesondere während der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen hat. Es gibt jedoch keine Pläne für weitere mobile Anlagen, was möglicherweise die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte in bestimmten Situationen einschränken könnte.