❓ Dokument 20/5811
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird erörtert, nach welchen Kriterien die Hessische Landesregierung medizinische Schutzartikel, insbesondere FFP2-Masken, während der Corona-Pandemie ausgeschrieben hat. Es wird auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben und die Kriterien für die Ausschreibung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Unternehmen, die an den Ausschreibungen für medizinische Schutzartikel teilnehmen, sowie die Lehrkräfte, die die Schutzartikel erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Ausschreibungskriterien, der Anzahl der Angebote und den Zuschlägen an Unternehmen gestellt. Zudem wird nach den Produktionsstandorten der Firmen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat keine Schutzartikel über förmliche Ausschreibungen zu Beginn der Pandemie beschafft. Bei der Ausschreibung im Februar 2021 wurden 52 Angebote eingereicht, davon 24 für medizinische Masken und 22 für FFP2-Masken. Der Zuschlag für FFP2-Masken ging an die Fa. Schäfer Promotion GmbH, die die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Vergabepraxis der Landesregierung in Krisenzeiten und wirft Fragen zur Fairness und Transparenz der Ausschreibungen auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Kriterien, die bei der Vergabe eine Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf den Produktionsstandort.