❓ Ausschreibungskriterien von medizinischen Schutzartikeln aus Deutschland für die Corona-Pandemie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer und Tobias Eckert befasst sich mit den Kriterien, die die Hessische Landesregierung bei der Ausschreibung medizinischer Schutzartikel während der Corona-Pandemie angewendet hat. Insbesondere wird untersucht, welche Rolle der Produktionsstandort und tarifliche Vorgaben spielten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die medizinische Schutzartikel herstellen oder liefern, sowie die Hessische Landesregierung, die für die Beschaffung verantwortlich ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Ausschreibungskriterien für medizinische Schutzartikel, der Anzahl der eingegangenen Angebote und den Zuschlägen an Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Produktionsstandorte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine förmlichen Ausschreibungen zu Beginn der Pandemie durchgeführt. Bei der Ausschreibung im Februar 2021 wurden 52 Angebote eingereicht, davon 24 für medizinische Masken und 22 für FFP2-Masken. Der Zuschlag für FFP2-Masken ging an die Fa. Schäfer Promotion GmbH, die die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllte.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Vorgaben über den Produktionsstandort und regionale Lieferketten unzulässig sind und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Die Landesregierung hat keine Fälschungen bei den gelieferten Masken festgestellt.