❓ Antisemitismusbeauftragter der Hessischen Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn beschäftigt sich mit der Rolle und den Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten der Hessischen Landesregierung. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die ehrenamtliche Tätigkeit des Beauftragten angesichts der zunehmenden Herausforderungen im Kampf gegen Antisemitismus in eine hauptamtliche Stelle umgewandelt werden sollte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die jüdischen Gemeinden in Hessen, die Landesregierung sowie die Gesellschaft insgesamt, die unter den Auswirkungen von Antisemitismus leidet.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur zeitlichen Belastung des Antisemitismusbeauftragten, zur Angemessenheit der aktuellen Personalressourcen und zur Notwendigkeit einer Aufwertung der Stelle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der derzeitige zeitliche Aufwand des Beauftragten zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche liegt und sie diesen für angemessen hält. Zudem wird festgestellt, dass das zur Verfügung stehende Personal aktuell ausreichend ist, jedoch bei einer Zunahme der Aufgaben eine Überprüfung der personellen Ausstattung notwendig wäre.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der CDU eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen am 14. Juli 2021 beantwortet. Es wird auf die bisherige Entwicklung des Antisemitismusbeauftragten verwiesen, der seit 2018 besteht, und es wird betont, dass die Aufgaben des Beauftragten in der Zukunft zunehmen könnten.