❓ Dokument 20/5818
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn behandelt die ehrenamtliche Tätigkeit des Antisemitismusbeauftragten in Hessen und die Notwendigkeit einer Aufwertung dieser Position in Anbetracht der steigenden Aufgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Antisemitismusbeauftragte, die jüdischen Gemeinden in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Aufwertung der Stelle des Antisemitismusbeauftragten für erforderlich hält und ob der derzeitige zeitliche Aufwand für die Aufgaben ausreichend ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält den aktuellen zeitlichen Aufwand des Antisemitismusbeauftragten von 15 bis 20 Stunden pro Woche für angemessen und sieht die personelle Ausstattung als ausreichend an. Eine Aufwertung der Stelle wird nicht als erforderlich erachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Diskussion um die Bedeutung der Bekämpfung von Antisemitismus in Hessen und die Notwendigkeit, die Rolle des Antisemitismusbeauftragten zu stärken, um auf die Herausforderungen angemessen reagieren zu können.