❓ Anerkennung von Härtefällen durch die Härtefallkommission
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Anzahl der anerkannten Härtefälle und den Bedingungen für deren Anerkennung durch die Härtefallkommission in Hessen. Insbesondere wird auf die Entwicklung der Eingaben in den Jahren 2016 bis 2019 eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die einen Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls gestellt haben, sowie die Mitglieder der Härtefallkommission.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der eingereichten Härtefallanträge in den Jahren 2016 bis 2019, der Fälle ohne überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts und der Ausnahmeanordnungen gemäß § 8a Abs. 2 des Härtefallkommissionsgesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung gibt an, dass in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 225 Anträge eingereicht wurden, von denen 121 zur Beratung zugelassen wurden. In 53 Fällen war keine überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts gegeben, und in 6 Fällen wurde eine Ausnahmeanordnung getroffen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der CDU haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen mit konkreten Zahlen geantwortet, darunter die Anzahl der Anträge und die Bedingungen für deren Anerkennung. Es wird auf das Härtefallkommissionsgesetz verwiesen.