❓ Sexarbeit und Prostitutionsgewerbe V
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Prostitutionsgewerbe in Hessen. Insbesondere wird auf die finanziellen Schwierigkeiten eingegangen, die Sexarbeitende und Bordellbetreiber aufgrund der Pandemie erfahren haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Sexarbeitende, Bordellbetreiber sowie Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und deren Kinder in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Anträge auf Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen, deren Bewilligung und Ablehnung sowie zur finanziellen Unterstützung für Sexarbeitende und Bordellbetreiber.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine spezifischen Auswertungen zur Bewilligung und Auszahlung von Soforthilfen für Sexarbeitende oder Bordellbetreiber vorliegen. Zudem sind keine Erkenntnisse über die Zahl der Prostituierten, die keine Hilfen beziehen können, vorhanden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass viele Sexarbeitende aufgrund fehlender Wohnsitze und Konten Schwierigkeiten haben, staatliche Hilfen zu beantragen. Die Landesregierung hat keine belastbaren Daten zu illegalen Aktivitäten im Prostitutionsgewerbe während der Pandemie.