❓ Dokument 20/5836
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Erhebung der Ortskirchensteuer in Hessen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Anzahl der Gemeinden, die diese Steuer festgesetzt haben, und den damit verbundenen Genehmigungsprozessen durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kirchengemeinden in Hessen sowie die Landes- und Gemeindebehörden, die mit der Erhebung und Genehmigung der Ortskirchensteuer befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Gemeinden, der Einzug der Steuer durch Finanzämter, die Höhe der Steuersätze, die Genehmigungsbedingungen und die Datenübermittlung an die Kirchen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Informationen darüber, in wie vielen Gemeinden Ortskirchensteuern erhoben werden. Es wird festgestellt, dass die Genehmigung der Steuerbeschlüsse im Einklang mit dem Kirchensteuergesetz stehen muss und dass die Verwaltung der Ortskirchensteuern nicht durch die Finanzverwaltung erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur finanziellen Situation der Kirchen auf, insbesondere im Kontext der zurückgehenden Einnahmen aus der Landeskirchensteuer. Es bleibt unklar, ob die Kirchengemeinden vermehrt die Möglichkeit der Festsetzung der Ortskirchensteuer nutzen werden.