❓ Erhebung der Ortskirchensteuer
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Erhebung der Ortskirchensteuer in Hessen, die durch das Kirchensteuergesetz geregelt ist. Es wird gefragt, wie viele Gemeinden diese Steuer festgesetzt haben und welche Daten dabei übermittelt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kirchengemeinden, die Landes- und Gemeindebehörden sowie die Steuerpflichtigen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden mehrere Fragen gestellt, darunter die Anzahl der Gemeinden mit festgesetzten Ortskirchensteuern, die Zuständigkeit der Finanzämter beim Einzug dieser Steuern und die Höhe der erhobenen Prozentsätze.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Steuerbeschlüsse zur Genehmigung vorgelegt wurden und dass die Verwaltung der Ortskirchensteuern nicht durch die Finanzverwaltung erfolgt. Zudem sind keine Erkenntnisse über die Höhe der erhobenen Ortskirchensteuer bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kirchengemeinden aufgrund zurückgehender Einnahmen aus der Landeskirchensteuer vermehrt die Möglichkeit der Festsetzung der Ortskirchensteuer nutzen könnten. Die Landesregierung hat hierzu jedoch keine Erkenntnisse.