❓ Dokument 20/5875
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die zunehmende Weigerung von Gebietskörperschaften thematisiert, parlamentarische Anfragen zu beantworten. Dies geschieht oft mit dem Verweis auf Unzuständigkeit, was zu einem Eindruck von Informationsverweigerung führt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Abgeordnete des Hessischen Landtags, Gebietskörperschaften in Hessen sowie Bürger, die Informationen über öffentliche Mittel und deren Verwendung anfordern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Klarheit über die Zuständigkeiten bei der Beantwortung von Anfragen und die rechtlichen Möglichkeiten, die Abgeordneten zur Verfügung stehen, um Antworten zu erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers erläutert, dass das Fragerecht der Abgeordneten aus dem Grundgesetz abgeleitet wird und dass die Antwortpflicht der Regierung besteht, jedoch unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es wird klargestellt, dass keine Pflicht zur Weiterleitung von Anfragen an andere Gebietskörperschaften besteht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur Transparenz und Verantwortlichkeit der Regierung auf. Es gibt Bedenken, dass die Nichtbeantwortung von Anfragen die Kontrolle durch das Parlament untergräbt.