❓ Psychosoziale Betreuung durch und für Polizistinnen und Polizisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschiebungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die psychosoziale Betreuung von Polizistinnen und Polizisten, die bei Abschiebungen eingesetzt werden. Es wird auf die psychischen Belastungen eingegangen, die sowohl für die Betroffenen als auch für die eingesetzten Beamten entstehen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizistinnen und Polizisten der hessischen Polizei sowie Personen, die von Abschiebungen betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach den Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung für Polizeibeamte und der Ausbildung in psychologischen Aspekten sowie nach den Angeboten des Zentralen Polizeipsychologischen Dienstes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die hessische Polizei bereits umfassende psychosoziale Unterstützungsangebote etabliert hat. Diese Angebote stehen allen Beschäftigten offen und umfassen unter anderem Akutinterventionen und Fortbildung zu psychologischen Themen. Der Zentrale Polizeipsychologische Dienst wird bei Abschiebungen nicht hinzugezogen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass Abschiebungen für alle Beteiligten belastend sind. Die Landesregierung betont die Wichtigkeit der psychosozialen Unterstützung und die bereits bestehenden Angebote für Polizeibeamte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildung in psychologischen Aspekten umfassend ist und spezifische Trainings beinhaltet.