❓ Dokument 20/5884
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Denkmalschutz in Hessen thematisiert, insbesondere die Auswirkungen des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes auf die Kulturdenkmäler im Land. Es wird untersucht, wie viele Kulturdenkmäler restaurierungsbedürftig sind und welche finanziellen Mittel benötigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern in Hessen sowie die Landesregierung, die für die Denkmalpflege zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der restaurierungsbedürftigen Kulturdenkmäler, den benötigten Mitteln für Restaurierungsarbeiten und zur Kofinanzierung durch die Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass keine genauen Zahlen zu restaurierungsbedürftigen Denkmälern vorliegen. Es gibt rund 70.000 Einzelkulturdenkmäler in Hessen, deren Zustand insgesamt als befriedigend eingeschätzt wird. Die Landesregierung stellt jährlich 8,2 Millionen Euro für die Denkmalförderung zur Verfügung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage verdeutlicht die Herausforderungen im Denkmalschutz und die Notwendigkeit von Fördermitteln, um den Erhalt der Kulturdenkmäler in Hessen zu sichern. Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Denkmalpflege zu unterstützen, was für die Bürger von Bedeutung ist.