❓ Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Hessen (II)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Turgut Yüksel thematisiert die Herausforderungen und Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung in Hessen während der Corona-Pandemie. Insbesondere wird auf die Anpassungen der Landesregierung und die Anerkennungspraxis von ausländischen Berufsqualifikationen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fachkräfte aus Drittstaaten, Arbeitgeber in Hessen, sowie die hessische Landesregierung und die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Fachkräfteeinwanderung, darunter die Einführung von Sonderregelungen während der Pandemie, die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Vermittlung von Fachkräften.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat während der Pandemie keine Sonderregelungen eingeführt, sondern sich auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen gestützt. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt durch zuständige Stellen, wobei verkürzte Bearbeitungsfristen gelten. Die Vermittlung von Fachkräften erfolgt über Jobcenter und private Vermittler.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Fachkräfteeinwanderung durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt wurde. Die Landesregierung hat die Einreisemöglichkeiten für bestimmte Berufsgruppen während der Pandemie angepasst. Die Fachkräfteengpassanalyse zeigt, dass es in Hessen insbesondere im Pflege- und IT-Bereich Engpässe gibt.