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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Folgefragen zur Kleinen Anfrage "Ausreisepflichtige Ausländer in Hessen – Kosten für das Land Hessen – Bezugnahme auf Drucks. 20/1087, 20/2855, 20/3241, 20/3242 und 20/3243" – Teil II

8. Juni 2021Dokument 20/5912 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Dimitri Schulz, Robert Lambrou, Klaus Herrmann
AusreisepflichtKostenSozialleistungenDuldungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage stellen Abgeordnete der AfD Folgefragen zur Ausreisepflicht ausländischer Personen in Hessen und den damit verbundenen Kosten für das Land. Die Anfrage bezieht sich auf frühere Drucksachen und thematisiert die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen sowie die finanziellen Auswirkungen auf Sozialleistungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausreisepflichtige Ausländer in Hessen, die im Besitz einer Duldung sind, sowie die zuständigen Gebietskörperschaften, die Sozialleistungen gewähren.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der ausreisepflichtigen Personen, die nach der Dublin-III-Verordnung in andere Staaten überstellt wurden, und warum Informationen über die Kosten an Sozialleistungen nicht vorliegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der rückkehrenden Personen nicht vorliegt und eine Erhebung aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich ist. Zudem wird erklärt, dass die Kosten für Sozialleistungen von den Gebietskörperschaften beziffert werden müssen und dem Land Hessen keine konkreten Zahlen vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der fehlenden Informationen über die Kosten für Sozialleistungen, die durch ausreisepflichtige Personen verursacht werden. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Sozialleistungen nicht durch das Land, sondern durch die Gebietskörperschaften gewährt werden.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5912, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.