❓ Unterbringungen von Menschen mit einem Lebensalter von über 70 Jahren nach §1906 BGB
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Unterbringung von Menschen über 70 Jahren in Hessen, die nach §1906 BGB erfolgt. Es wird untersucht, wie die Bedürfnisse dieser Personen erfasst und welche Alternativen zu Zwangsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen über 70 Jahre, insbesondere demenziell erkrankte Personen sowie deren rechtliche Betreuer.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Erfassung des medikamentösen Bedarfs, zur Berücksichtigung milderer Mittel und zur Verweildauer in Einrichtungen. Zudem wird nach Alternativen zur Zwangsunterbringung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Daten zur Erfassung des medikamentösen Bedarfs vorliegen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nur als ultima ratio eingesetzt werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung keine ausreichenden Daten zur medikamentösen Behandlung von untergebrachten Personen hat. Es wird auf die Bedeutung von menschlicher Zuwendung und sozialer Betreuung hingewiesen, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.