❓ Überprüfung antisemitischer Handlungen im Zusammenhang mit Einbürgerungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Überprüfung von Einbürgerungsanträgen hinsichtlich antisemitischer Äußerungen und Handlungen. Es wird gefragt, ob solche Überprüfungen in der Vergangenheit stattfanden und wie viele Anträge aufgrund antisemitischer Äußerungen abgelehnt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragsteller auf Einbürgerung in Hessen sowie die zuständigen Einbürgerungsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen betreffen die Überprüfung von antisemitischen Äußerungen und Handlungen bei Einbürgerungsanträgen nach § 10 und § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass bei Einbürgerungen nach § 10 StAG eine Überprüfung auf extremistische Bestrebungen erfolgt. Statistische Daten zu abgelehnten Anträgen aufgrund antisemitischer Äußerungen werden nicht erfasst.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass eine Überprüfung antisemitischer Handlungen nicht systematisch erfolgt. Die Landesregierung hebt hervor, dass es keine statistischen Erhebungen über abgelehnte Anträge gibt, was die Erfassung solcher Daten erschwert.