❓ Berücksichtigung von staatlich anerkannten und privaten Hochschulen durch die Landesregierung
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Berücksichtigung von staatlich anerkannten und privaten Hochschulen durch die hessische Landesregierung thematisiert. Die Fragesteller stellen Fragen zur Differenzierung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind staatlich anerkannte und private Hochschulen in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung ausschließlich staatliche Hochschulen als Hochschulen in Hessen versteht und ob sie bereit wäre, diese Definition zu ändern. Zudem wird gefragt, ob private und staatlich anerkannte Hochschulen künftig in den Antworten berücksichtigt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie nichtstaatliche Hochschulen nicht in allen Antworten berücksichtigt, da viele Anfragen sich nur auf staatliche Hochschulen beziehen. Eine Änderung der Praxis wird nicht für notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die unterschiedliche Unterstützung für nichtstaatliche Hochschulen in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Thüringen und Brandenburg, auf die aktuelle Praxis der Landesregierung zurückzuführen ist. Die Landesregierung betont, dass die Berücksichtigung nichtstaatlicher Hochschulen einzelfallabhängig erfolgt.