❓ Fahrverbot im Vorentwurf für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Limburg
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird ein Fahrverbot im Vorentwurf des Luftreinhalteplans für Limburg thematisiert. Die Fragesteller kritisieren, dass zentrale Maßnahmen zur Verkehrswende abgelehnt werden, was die Luftqualität in der Stadt beeinträchtigen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Limburg, der Landkreis Limburg-Weilburg sowie die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, warum die Landesregierung zentrale Bausteine des Limburger Masterplans Mobilität ablehnt und wie sie den Widerspruch der Stadt und des Landkreises zum Vorentwurf beurteilt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Innenstadtführungskonzept der Stadt Limburg nicht mit dem Ziel der Luftreinhaltung vereinbar sei. Ein vorgeschlagenes Fahrverbot auf der B 8 wird als notwendig erachtet, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Luftqualität und der Verkehrswende. Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit eines Fahrverbots, um die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung zu erfüllen. Zudem wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, das Deutschland wegen Überschreitungen der Grenzwerte verurteilt hat.