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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/5947

14. Juli 2026Dokument 20/5947 · WP 20Hessen
Tobias Eckert, Knut John
GenehmigungsverfahrenGroßraumtransporteSchwertransporteSchaustellerHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird das Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte in Hessen thematisiert. Die Fragesteller, Tobias Eckert und Knut John von der SPD, kritisieren die Gebührenerhöhungen und deren Auswirkungen auf die Schaustellerbranche, die durch die Pandemie stark belastet ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere die Schausteller, die aufgrund der Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle erlitten haben, sowie die Behörden, die für die Genehmigungen zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Gebührenordnung, der Dauer des Genehmigungsprozesses und der Möglichkeit, Dauergenehmigungen zu erteilen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Landesregierung eine vorübergehende Aussetzung der Gebühren in Erwägung zieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erläutert, dass die Gebührenordnung bundesweit einheitlich ist und die Mindestgebühr bei 40 Euro liegt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 16 Tage. Dauergenehmigungen können aus rechtlichen Gründen nicht zu günstigeren Konditionen erteilt werden, und eine Aussetzung der Gebühren ist rechtlich nicht möglich.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen die Herausforderungen für die Schaustellerbranche auf und verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genehmigungen. Die Diskussion über Gebühren und Unterstützung für die betroffene Branche ist politisch relevant, insbesondere in Anbetracht der pandemiebedingten Schwierigkeiten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5947, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.