❓ Genehmigungsverfahren Großraum- und Schwertransporte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Gebührenordnung und die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte in Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie auf die Schaustellerbranche.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Schausteller und Unternehmen, die Großraum- und Schwertransporte durchführen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Gebührenordnung, der Dauer des Genehmigungsprozesses und der Möglichkeit von Dauergenehmigungen sowie der Aussetzung von Gebühren aufgrund pandemiebedingter Einnahmeausfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Gebührenordnung bundesweit einheitlich ist, die Mindestgebühr bei 40 Euro liegt und die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa 16 Tage beträgt. Dauergenehmigungen können aus rechtlichen Gründen nicht zu günstigeren Konditionen erteilt werden, und eine vorübergehende Aussetzung der Gebühren ist rechtlich nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung weist darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen für die Gebühren nicht zwischen verschiedenen Transportarten unterscheiden. Die Mindestgebühr für Genehmigungen beträgt 40 Euro, die Höchstgebühr ist auf 1.300 Euro begrenzt. Eine zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde wird konzipiert, um die Verfahren zu verbessern.