❓ Ausreisepflichtige Straftäter
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Problematik der ausreisepflichtigen Straftäter in Hessen thematisiert. Es wird untersucht, ob die gesetzlichen Vorgaben ausreichend sind, um die Bevölkerung zu schützen und welche Maßnahmen zur Verhinderung schwerwiegender Straftaten durch diese Personen ergriffen werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisepflichtige Straftäter, die in Hessen leben, sowie die allgemeine Bevölkerung, die durch deren Straftaten gefährdet ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Einschätzung der gesetzlichen Vorgaben, den Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten und der Erfassung von Daten zu ausreisepflichtigen Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die gesetzlichen Vorgaben für ausreichend und berichtet über Maßnahmen zur Umsetzung der hessischen Intensivtäterkonzeption. Zudem leben laut Angaben vom 31.05.2021 16.630 ausreisepflichtige Personen in Hessen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit durch ausreisepflichtige Straftäter. Die Landesregierung antwortet, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Rückführung ausreichend sind. Es wird auf die Notwendigkeit von Vereinbarungen mit Herkunftsländern hingewiesen.