❓ Festlegung der Hebesätze nach dem Hessischen Grundsteuergesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer in Hessen. Die Fragesteller möchten wissen, ob die Landesregierung erwartet, dass alle Gemeinden die Hebesätze aufkommensneutral festlegen und welche Unterstützung sie dabei bietet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Hessen sowie deren Entscheidungsgremien, die für die Festlegung der Hebesätze verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Gespräche mit den Kämmerern geführt hat und welche Möglichkeiten sie sieht, Gemeinden zur Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze zu bewegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie keine Spekulationen über die Entscheidungen der Gemeinden anstellt und keine Gespräche mit den Kämmerern geführt hat. Zudem wird erklärt, dass die Hebesatzautonomie der Gemeinden respektiert wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll und die Hebesätze von den Gemeinden selbst festgelegt werden. Die Landesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, nicht aufkommensneutrale Hebesätze bei der Zuweisung von Finanzmitteln zu berücksichtigen.