❓ Dokument 20/5963
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Festlegung der Hebesätze nach dem Hessischen Grundsteuergesetz thematisiert, insbesondere die Frage der Aufkommensneutralität und die Rolle der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gemeinden sowie deren Entscheidungsgremien, die über die Hebesätze entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erwartung der Landesregierung bezüglich der Hebesatzfestlegung, zu Gesprächen mit Kämmerern und zu möglichen rechtlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung nicht aufkommensneutraler Hebesätze gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung spekuliert nicht über die Entscheidungen der Gemeinden. Es wurden keine Gespräche mit Kämmerern geführt, und es gibt keine rechtlichen Möglichkeiten, nicht aufkommensneutrale Hebesätze bei der Finanzmittelzuweisung zu berücksichtigen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen der Grundsteuerreform und die Autonomie der Gemeinden bei der Festlegung der Hebesätze. Es gibt Bedenken, dass einige Gemeinden die Reform nutzen könnten, um höhere Einnahmen zu generieren.