❓ Baulandumlegung "Berliner Zwickel" in Bischofsheim
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Baulandumlegung des Gebiets 'Berliner Zwickel' in Bischofsheim thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bebauungsplans eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Bischofsheim, die Hessische Landgesellschaft (HLG) sowie Grundstückseigentümer im Planungsgebiet.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Stand der Genehmigungen, den Gründen für Verzögerungen und den vertraglichen Verpflichtungen der HLG.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist, jedoch aufgrund von Regelungen des Fluglärmgesetzes keine Genehmigung für Wohnbebauung erteilt werden kann. Die HLG hat ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die HLG ihre Aufgaben nicht zeitgerecht erledigt hat. Die Landesregierung stellt klar, dass keine Genehmigung für die Wohnbebauung vorliegt, da das Gebiet im Lärmschutzbereich liegt. Ein Schadensersatzanspruch der Gemeinde Bischofsheim gegenüber der HLG wird als nicht gegeben angesehen.