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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Baulandumlegung "Berliner Zwickel" in Bischofsheim

15. Juni 2021Dokument 20/5974 · WP 20Hessen
Kerstin Geis
BaulandumlegungBischofsheimBebauungsplanFlughafenRegierungspräsidium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Baulandumlegung des Gebiets 'Berliner Zwickel' in Bischofsheim thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bebauungsplans eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Bischofsheim, die Hessische Landgesellschaft (HLG) sowie Grundstückseigentümer im Planungsgebiet.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach dem Stand der Genehmigungen, den Gründen für Verzögerungen und den vertraglichen Verpflichtungen der HLG.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist, jedoch aufgrund von Regelungen des Fluglärmgesetzes keine Genehmigung für Wohnbebauung erteilt werden kann. Die HLG hat ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die HLG ihre Aufgaben nicht zeitgerecht erledigt hat. Die Landesregierung stellt klar, dass keine Genehmigung für die Wohnbebauung vorliegt, da das Gebiet im Lärmschutzbereich liegt. Ein Schadensersatzanspruch der Gemeinde Bischofsheim gegenüber der HLG wird als nicht gegeben angesehen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5974, Wahlperiode 20, eingereicht 15. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.