❓ Dokument 20/5997
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Erhebung der Jagdsteuer in Hessen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben werden kann. Es wird nach den aktuellen Steuersätzen und den Landkreisen gefragt, die diese Steuer erheben oder aussetzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen sowie die Jagdausübungsberechtigten, die die Steuer zahlen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erhebung der Jagdsteuer, zu den betroffenen Landkreisen und zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers stellt fest, dass 11 von 21 Landkreisen in Hessen eine Jagdsteuer erheben. Die Steuersätze variieren zwischen 7,5% und 20%. Zudem haben einige Landkreise die Jagdsteuer abgeschafft oder gesenkt.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Jagdsteuer ist relevant, da einige Landkreise auf die Erhebung verzichten, was die kommunalen Finanzen beeinflusst. Die Landesregierung sieht die Entscheidung über die Erhebung in der Verantwortung der Kommunen.