❓ Entzug der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen, insbesondere im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Der Fragesteller verweist auf einen Vorfall während eines Fußballspiels, bei dem Greenpeace e.V. in eine Protestaktion verwickelt war, die zu Verletzungen führte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Vereine wie Greenpeace e.V., die möglicherweise ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten, sowie die Öffentlichkeit, die durch solche Aktionen gefährdet ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Handhabung des Entzugs der Gemeinnützigkeit und zur Angemessenheit der bestehenden gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die aktuellen Regelungen zur Versagung der Gemeinnützigkeit für ausreichend und sieht keinen erhöhten Bedarf für gesetzliche Änderungen. Es liegen keine Hinweise auf eine gestiegene Anzahl strafbarer Handlungen im Gemeinnützigkeitssektor vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn diese strafbare Handlungen begehen. Die Landesregierung antwortet, dass sie keine Notwendigkeit für Änderungen sieht und verweist auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.