❓ Dokument 20/5999
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Frage erörtert, ob Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann, wenn sie strafbare Handlungen begehen. Der Fragesteller bezieht sich auf einen Vorfall während eines Fußballspiels, bei dem ein Gleitschirmflieger von Greenpeace eine Protestaktion durchführte, die zu Verletzungen führte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Vereine wie Greenpeace e.V., die möglicherweise ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten, sowie die Öffentlichkeit, die durch strafbare Handlungen gefährdet wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen aufgeworfen, ob die Landesregierung die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend hält, um die Gemeinnützigkeit bei strafbaren Handlungen zu entziehen, und ob Änderungen der Abgabenordnung notwendig sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die aktuellen Regelungen zur Versagung der Gemeinnützigkeit für ausreichend und sieht keinen Bedarf für zusätzliche gesetzliche Bestimmungen. Es liegen keine Hinweise auf eine gestiegene Anzahl von strafbaren Handlungen im Gemeinnützigkeitssektor vor.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass es eine Debatte über die Grenzen der Gemeinnützigkeit und die Verantwortung von Vereinen gibt. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, was möglicherweise auf Widerstand von anderen politischen Akteuren stoßen könnte.