❓ Corona-Pandemie – Anerkennung der SARS-CoV-2-Infektion als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit, COVID-19-Infektionen unter bestimmten Bedingungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies betrifft insbesondere Personen im Gesundheitsdienst und anderen Berufen mit hohem Infektionsrisiko.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschäftigte im Gesundheitswesen, Pflegepersonal, Beamte, sowie Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen und anderen Berufen mit direktem Kontakt zu Infizierten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Personen, die sich infiziert haben, den betroffenen Berufsgruppen, den erforderlichen Behandlungen und der Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung enthält Zahlen zu Feststellungsverfahren, Anerkennungen und Ablehnungen von COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Im Jahr 2020 gab es 40 Berufskrankheiten und 27 Arbeitsunfälle, im Jahr 2021 bis Juni 1.486 Berufskrankheiten und 614 Arbeitsunfälle. Es wurden 2 Todesfälle anerkannt, die auf beruflich bedingte Infektionen zurückzuführen sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass die Unfallkasse Hessen für die Anerkennung zuständig ist und verweist auf datenschutzrechtliche Einschränkungen bei der Erhebung von Gesundheitsdaten. Die Zahlen zu anerkannten Fällen und Ablehnungen werden detailliert aufgeführt.