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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Bedeutung des Fußverkehrs in Hessen

25. Juni 2021Dokument 20/6042 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
FußverkehrNahmobilitätHessenVerkehrspolitikFörderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Rolle des Fußverkehrs in der hessischen Mobilität und die Unterstützung der Landesregierung für dessen Förderung. Es wird auf die Bedeutung des Fußverkehrs im Vergleich zum Radverkehr eingegangen und die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Verkehrspolitik hervorgehoben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Fußgänger, Kommunen in Hessen, die Landesregierung sowie Initiativen wie Fuss e.V.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellungen zielen darauf ab, wie die Landesregierung den Fußverkehr bewertet, welche Standards geplant sind, warum keine spezifischen Seminare angeboten wurden, wie die Förderung des Fußverkehrs sichergestellt wird und welche Modellprojekte geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung betont die Wichtigkeit des Fußverkehrs für nachhaltige Mobilität und plant die Integration von Qualitätsstandards. Es wurden bereits zahlreiche Veranstaltungen zur Förderung des Fußverkehrs angeboten, und die AG Nahmobilität unterstützt Kommunen bei der Umsetzung. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit zur Änderung bestehender Erlassregelungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fordern eine stärkere Berücksichtigung des Fußverkehrs in der Verkehrspolitik. Die Landesregierung hat auf die bestehenden Programme zur Förderung des Fußverkehrs verwiesen und betont, dass die Nahmobilitätsstrategie den Fußverkehr als wichtigen Bestandteil berücksichtigt. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu wahren.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6042, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.