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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Tatsächliche Anwendung von "Schreiben nach Gehör" an hessischen Schulen

28. Juni 2021Dokument 20/6045 · WP 20Hessen
Christoph Degen
RechtschreibungSchreiben nach GehörSchulenHessenKultusministerium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die tatsächliche Anwendung der Methode 'Schreiben nach Gehör' an hessischen Schulen und die rechtlichen Grundlagen des Verbots dieser Methode durch das Kultusministerium.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Grundschulen sowie Lehrkräfte, die mit der Vermittlung der deutschen Schriftsprache beauftragt sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt nach der rechtlichen Verbindlichkeit des Verbots von 'Schreiben nach Gehör', nach möglichen Ausnahmen, und ob es Fälle gibt, in denen diese Methode an Schulen praktiziert wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Kultusministerium bestätigt, dass 'Schreiben nach Gehör' in Hessen nicht zulässig ist und dass es seit 2017 keine Fälle gegeben hat, in denen diese Methode in ihrer Reinform angewendet wurde. Das Verbot wurde durch einen Erlass des Kultusministeriums am 15. Juli 2021 bekräftigt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken über die Anwendung der Methode an Schulen und verweisen auf frühere Aussagen des Kultusministers. Die Landesregierung hat klargestellt, dass es keine Ausnahmen für das Verbot gibt und dass die Rechtschreibförderung systematisch erfolgen muss.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6045, Wahlperiode 20, eingereicht 28. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.