❓ Dokument 20/6045
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die tatsächliche Anwendung der Methode 'Schreiben nach Gehör' an hessischen Schulen thematisiert. Der Kultusminister hat in der Vergangenheit erklärt, dass diese Methode nicht zulässig ist und es keine Fälle gibt, in denen sie angewendet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen, insbesondere Grundschulen, sowie Lehrkräfte und Eltern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, mit welcher rechtlichen Verbindlichkeit das Verbot der Methode verankert ist, welche Ausnahmen bestehen und ob es Fälle gibt, in denen die Methode doch angewendet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Kultusminister bestätigt, dass das Verbot der Methode 'Schreiben nach Gehör' per Erlass festgelegt wurde und es keine Ausnahmen gibt. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen diese Methode an hessischen Schulen praktiziert wurde.
⚡ Einordnung
Das Verbot der Methode wird von der Landesregierung unterstützt, um die Qualität des Rechtschreibunterrichts zu sichern. Es gibt jedoch Diskussionen über die Umsetzung und die Wahrnehmung der Lehrkräfte und Eltern bezüglich der Rechtschreibkorrektur.