Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Bodycams im Polizeidienst

10. Mai 2019Dokument 20/605 · WP 20Hessen
Nancy Faeser, Tobias Eckert, Karin Hartmann, Günter Rudolph, Oliver Ulloth
BodycamsPolizeidienstDatenschutzEinsatzmittelSicherheitsbehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Ausstattung der hessischen Polizeidienststellen mit Bodycams, die im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden sollen. Es wird auf die Anzahl der verfügbaren Geräte, deren Einsatzplanung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von Daten eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeidienststellen in Hessen, die Beamten der Polizei sowie die Bürgerinnen und Bürger, die in Kontakt mit der Polizei kommen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Bodycams in den Polizeidienststellen, den Planungen zur flächendeckenden Einführung, der Stärke der Streifenbesatzungen und den Kriterien zur Speicherung und Löschung von Daten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Zum Zeitpunkt der Anfrage standen 90 Bodycams zur Verfügung, mit weiteren 10 für Schulungszwecke. Die flächendeckende Einführung wurde bereits 2015 begonnen. Die Bodycams sollen in Einsätzen mit mindestens drei Beamten verwendet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben, wobei keine statistischen Daten zur Speicherdauer erhoben werden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der SPD betonen die Notwendigkeit der Bodycams zur Eindämmung von Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Landesregierung plant die Beschaffung von bis zu 300 neuen Bodycams. Es gibt keine automatisierte Erfassung der Nutzung von Bodycams in Verfahren, was die Auswertung von Verurteilungen erschwert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/605, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Mai 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.