❓ Bodycams im Polizeidienst
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Ausstattung der hessischen Polizeidienststellen mit Bodycams, die im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden sollen. Es wird auf die Anzahl der verfügbaren Geräte, deren Einsatzplanung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von Daten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeidienststellen in Hessen, die Beamten der Polizei sowie die Bürgerinnen und Bürger, die in Kontakt mit der Polizei kommen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Bodycams in den Polizeidienststellen, den Planungen zur flächendeckenden Einführung, der Stärke der Streifenbesatzungen und den Kriterien zur Speicherung und Löschung von Daten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum Zeitpunkt der Anfrage standen 90 Bodycams zur Verfügung, mit weiteren 10 für Schulungszwecke. Die flächendeckende Einführung wurde bereits 2015 begonnen. Die Bodycams sollen in Einsätzen mit mindestens drei Beamten verwendet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben, wobei keine statistischen Daten zur Speicherdauer erhoben werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der SPD betonen die Notwendigkeit der Bodycams zur Eindämmung von Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Landesregierung plant die Beschaffung von bis zu 300 neuen Bodycams. Es gibt keine automatisierte Erfassung der Nutzung von Bodycams in Verfahren, was die Auswertung von Verurteilungen erschwert.