❓ Dokument 20/606
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Finanzierung der Tariferhöhungen für Tarifbeschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst in Hessen thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den jährlichen finanziellen Mitteln, die für die Tariferhöhungen erforderlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten sowie Beamte und Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den finanziellen Mitteln für die Tariferhöhungen zum 1. März 2019, 1. Februar 2020 und 1. Januar 2021 gestellt. Zudem wird nach den Kosten für die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung geben an, dass für die Tariferhöhung zum 1. März 2019 ca. 60 Mio. € erforderlich sind, für die Erhöhung zum 1. Februar 2020 ca. 142 Mio. € und für die Erhöhung zum 1. Januar 2021 ca. 134 Mio. €. Zudem werden die finanziellen Mittel für die Erhöhung der Bezüge für Beamte und Versorgungsempfänger aufgelistet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten sind politisch relevant, da sie die finanziellen Belastungen des Landeshaushalts durch die Tariferhöhungen aufzeigen. Die Diskussion um die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und die Bezahlung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist ein zentrales Thema in der hessischen Politik.